Limousinenservice AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CHAUFFEURSERVICE

§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, Beförderungsleistungen, Vermittlungsvereinbarungen und vereinbarte Nebenleistungen von Limousine030 Fahrzeug-Event GmbH, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Unsere aktuelle Preisliste sowie die versandte Buchungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und bestätigt den Vertrag per Telefon, E-Mail oder unterschrieben zurück, ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang per Telefon, E-Mail oder eines unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Der Mieter versichert, zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 18 Jahre alt zu sein. Beförderungsverträge mit minderjährigen Personen sind ausgeschlossen.

§ 3 Vetragsinhalt / Beförderung

Es besteht keine Beförderungspflicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen.

Treten während der Fahrt Mängel am Fahrzeug auf oder Umstände, die eine Weiterfahrt nicht ermöglichen, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs. Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielsweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt nicht der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen. Sollte kein Ersatzfahrzeug mehr verfügbar sein, wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet. Seitens des Auftraggebers besteht in diesem Falle kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Falls die gebuchte Fahrt seitens des Auftragnehmers nicht mit dem eigenen Fuhrpark vollzogen werden kann, besteht die Möglichkeit, den Auftrag an ein anderes Unternehmen zu vermitteln. In diesem Fall übernimmt Limousine030 Fahrzeug-Event GmbH keine Haftung.

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten, andernfalls sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Zudem sind stark alkoholisierte Personen ebenso von der Beförderung ausgeschlossen. Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke ist nur nach Absprache und gegen eine Barnutzungsgebühr in Höhe von 30,-€ gestattet.

Zuwiderhandeln bzw. der heimliche Verzehr von mitgebrachten Getränken führt zu einer Entschädigungspauschale von 50,-€ bis hin zum Abbruch der Fahrt. Es besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung.

§ 4 Verzögerungen

Bei der Preis- und Fahrzeitgestaltung sind jeweils entsprechende Geschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso zählen dazu Standzeiten für das Ein- und Aussteigen, für Fotos, etc.. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.

§ 5 Preise

Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers. Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Berechnet wird grundsätzlich die bei der Buchung angegebene Zeit.

Sonderleistungen sind nicht zwangsläufig im Fahrpreis enthalten. Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung.

Im Preis enthalten sind grundsätzlich der Chauffeur, Kraftstoff, die normale Endreinigung des Fahrzeuges sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Sollten während des Fahrauftrages Kosten für Verzögerungen oder ähnliches anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste, diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.

§ 6 Vergütung

Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Bei verspätetem Zahlungseingang können wir die Verfügbarkeit des Fahrzeugs nicht garantieren und behalten uns das Recht vor, auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen.

§ 7 Rücktritt/ Widerruf

Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Rücktrittsgebühren:

Bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn 20% des Gesamtauftragswerts,

bis zu 1 Woche vor Auftragsbeginn 50% des Gesamtauftragswerts,

bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn 70% des Gesamtauftragswerts,

bis zu 48 Stunden vor Auftragsbeginn 80% des Gesamtauftragswerts.

innerhalb von 12 Stunden vor Auftragsbeginn 100% des Gesamtauftragswerts.

Sollte eine Fahrt gebucht worden sein und der Auftraggeber ist trotz schriftlicher Bestätigung beim vereinbarten Treffpunkt nicht zugegen und/oder tritt die Fahrt nicht an, fallen ebenso Rücktrittsgebühren in Höhe von 100% des Gesamtauftragswerts an.

Es ist nach Absprache möglich, einen Termin zu verschieben.

Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns. Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe.

 Die Stornierung ist zu richten an:

Limousine030 Fahrzeug-Event GmbH
Berliner Damm 11
15827 Blankenfelde-Mahlow

oder per E-Mail an: info@stretchlimo-berlin.de

§ 8 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung des Fahrzeuges durch ihn und seine Gäste. Sollten am oder im Fahrzeug durch ihn oder einen seiner Gäste Schäden entstehen, so haftet der Auftraggeber dafür persönlich und unbegrenzt.

Bei Verunreinigungen durch Erbrechen wird eine Sofortpauschale für die Reinigung in Höhe von mindestens 250,-€ fällig. Je nach Reinigungsaufwand, evtl. Fahrtenausfall von Folgeaufträgen oder ähnliches können Folgekosten entstehen. Die Fahrt wird dann unmittelbar beendet.

§ 9 Haftung des Auftragnehmers

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers. Sollte es, aus firmeninternen Gründen, Limousine030 Fahrzeug-Event GmbH nicht möglich sein, ein bestimmtes vorreserviertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, behält sich der Auftragnehmer die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Hierbei ist sind wir bemüht, Abweichungen zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.

§ 10 Gutscheine

Gutscheine sind maximal 3 Jahre ab Ausstellung bzw. Zahlungseingang gültig und verfallen nach dieser Zeit, wenn nicht anders auf dem Gutschein vermerkt. Es ist zu beachten, dass ggf. ein Inflationszuschlag bei Einlösung des Gutscheins zu zahlen ist, wenn der Preis des Gutscheins zum Kaufzeitpunkt geringer als zum Einlösedatum ausfällt. Darüber hinaus kann Limousine030 Fahrzeug-Event GmbH nicht garantieren, dass das ausgewählte Fahrzeug bei späterer Einlösung noch verfügbar ist.

§ 11 Unwirksamkeitsklausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Es gelten dann diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommt.